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Wirtschaftsrecht
Bestrebungen gegen Abmahn-Abzocke (10.08.2012)
Der Justizminister des Landes NRW
hat sich scharf gegen die massenhafte „Abmahn-Abzocke“
gewandt. Hintergrund ist, dass in den letzten Jahren zunehmend
private Internetnutzer durch Rechtsanwälte abgemahnt
werden. Den Nutzern wird vorgeworfen, urheberrechtlich geschützte
Musikwerke oder Filmwerke illegal zum Download angeboten
zu haben. Die Abmahnungen sind verbunden mit der Aufforderung,
überhöhte Anwaltskosten sowie Schadenersatz zu
erstatten.
Nach Auffassung des Justizministers Kutschaty ist das Vorgehen
der abmahnenden Rechtsanwaltskanzleien unseriös. Er
spricht – zu Recht – von einer regelrechten
Abmahn-Industrie. Insoweit drängt der Minister auf
neue gesetzliche Regelungen, welche die Erstattungsansprüche
erheblich beschränken. Häufig werden Beträge
von über 800,00 Euro für ein einziges geschütztes
Werk gefordert.
Die Rechtsanwälte Michalak und Dr. Lachner vertreten
gerne Ihre rechtlichen Interessen, sollten Sie eine oder
mehrere urheberrechtliche Abmahnungen erhalten haben.
Kein Konto für Inkassounternehmen
von Internetabzockern (01.02.2011)
Das Verwaltungsgericht Frankfurt hat entschieden,
dass es keine Kontoführungspflicht öffentlicher
Sparkassen für Inkassounternehmen gibt, welche hauptsächlich
für „Internetabzocker“tätig werden.
Ein Inkassounternehmen wollte bei der Frankfurter Sparkasse ein Geschäftskonto eröffnen, was die Sparkasse ablehnte. Zur Begründung teilte die Sparkasse mit, das Inkassounternehmen werde hauptsächlich für Internetabzocker tätig. Hierüber würden zahlreiche Beschwerden vorliegen. Die Auftraggeber des Inkassounternehmens seien aus Internetforen einschlägig bekannt. Nach Darstellung der Sparkasse würden diese versuchen, die Unvorsichtigkeit einiger Verbraucher im Internet dadurch auszunutzen, dass diese nach dem Download von Software mit unberechtigten Rechnungen überzogen werden. Für die Verbraucher sei zuvor nicht zu erkennen, dass ein Download mit Kosten verbunden ist.
Das Verwaltungsgericht urteilte, dass die
Ablehnung der Kontoeröffnung im Hinblick auf die Belange
des Verbraucherschutzes sachlich gerechtfertigt sei (Aktenzeichen
1 K 1711/10.F).
Internettauschbörse: Schadenersatz in Höhe von lediglich 15,00 € (27.10.2010)
Das Landgericht Hamburg hat über eine Schadenersatzforderung von zwei Musikverlagen entschieden. Die Musikverlage warfen dem Kläger vor, illegale Musikaufnahmen in eine Internettauschbörse eingestellt zu haben, welche dann von einer unbestimmten Anzahl weiterer Nutzer der Tauschbörse heruntergeladen werden konnten.
Die Musikverlage verlangten einen Schadenersatz in Höhe von 300,00 € je eingestellten Musiktitel. Das Landgericht Hamburg verurteilte den Beklagten letztlich, 15,00 € je Musiktitel Schadenersatz zu leisten. Die weitergehende Klage wurde abgewiesen. Das Gericht führt aus, eine Lizenzgebühr in Höhe von 15,00 € je Titel sei angemessen, da nicht feststehe, wie viele Nutzer das Lied heruntergeladen haben. Ferner handelte es sich nicht um aktuelle Titel (Az.: 308 O 710/09).
Auch dieses Urteil zeigt deutlich, dass
auf urheberrechtliche Abmahnungen keinesfalls die dort geforderten
und oft sehr hohen Forderungen gezahlt werden sollten, ohne
dass zuvor Rechtsrat eingeholt wurde. Die Rechtsanwälte
Michalak Dr. Lachner sind insoweit Ihre kompetenten und
erfahrenen Ansprechpartner.
Reform des GmbH-Rechts in Kraft (03.11.2008)
Am 01.11.2008 ist das Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts
(MoMiG) in Kraft getreten. Nach Abschluss des umfangreichen
Gesetzgebungsverfahrens ergeben sich insbesondere folgende
Änderungen:
- Neu eingeführt wurde die Möglichkeit, eine haftungsbeschränkten
Unternehmergesellschaft zu gründen. Diese kann bereits
mit einem Stammkapital von 1 Euro ausgestattet sein. Von den
Gewinnen müssen mindestens 25 % in eine gesetzliche Rücklage
fließen, bis das Mindeststammkapital der „normalen“
GmbH von 25.000 Euro erreicht ist. Der Gesellschaft steht
es dann frei, in eine „GmbH“ umzufirmieren. Für
unkomplizierte Standardgründungen stellt das GmbH-Gesetz
Musterprotokolle zur Verfügung.
- Das Gründungsverfahren des GmbH-Gesetzes wurde insgesamt
vereinfacht. Etwa wurde das Eintragungsverfahren von einer
verwaltungsrechtlichen Genehmigung, die bei vielen Gesellschaften
erforderlich ist, abgekoppelt.
- Das MoMiG stellt diverse Instrumente, um Missbrauchsfällen,
die in der Vergangenheit häufig aufgetreten waren, vorzubeugen.
Etwa werden Rechtsverfolgungen gegenüber Gesellschaften
beschleunigt sowie die Insolvenzantragsvorschriften verschärft.
Abmahnkosten im Urheberrecht deutlich
gedeckelt (01.09.2008)
Zum 01.09.2008 wurde das Urheberrecht reformiert und der Schutz
von Verbrauchern gestärkt. Verbraucher, die auf Internetportalen
wie Ebay oder durch illegale Musikdownloads Urheberrechte
in einfachen Fällen verletzt hatten, wurden in den letzten
Jahren vermehrt von Rechtsanwaltskanzleien abgemahnt. Die
abmahnenden Kanzleien haben hierfür bislang horrende
Kostenrechnungen gestellt, die aus rechtspolitischer Sicht
in keinem Verhältnis zu den begangenen Rechtsverstößen
standen. Nicht selten waren Fälle, in denen das illegale
Anbieten oder der Download eines einzelnen Musiktitels eine
Abmahnung und eine Kostenrechnung von nahezu 1.000 EUR nach
sich zogen. Nunmehr wird der Kostenerstattungsanspruch solcher
Erstabmahnungen auf 100 EUR begrenzt.
Vereinfachung
des GmbH-Rechts (01.07.2008)
Noch in diesem Jahr soll das Recht der GmbH deutlich vereinfacht
werden. Ein entsprechendes Gesetzgebungsverfahren steht kurz
vor dem Abschluss. Folgende Änderungen sind u.a. beabsichtigt:
- Unternehmensgründungen sollen erleichtert und beschleunigt
werden, um Wettbewerbsnachteilen gegenüber ausländischen
Rechtsformen wie der englischen Limited entgegenzutreten.
- Für Gesellschaftsgründungen soll eine „haftungsbeschränkte
Unternehmergesellschaft“ eingeführt werden, die
zunächst kein Mindeststammkapital erfordert
- Für Standardgründungen enthält das GmbhG
Musterprotokolle. Eine entsprechende Gründung wird dadurch
einfacher und günstiger.
- Bei Gesellschaften, deren Unternehmensgegenstand genehmigungspflichtig
ist, wird die Eintragung von der verwaltungsrechtlichen Genehmigung
abgekoppelt. Bisher musste bei Anmeldung die Genehmigung –
etwa im Handwerksbereich – bereits vorliegen.
Deckelung der Abmahnkosten in sogenannten Filesharing-Fällen (17.07.2010)
Zahlreiche Gerichte beschäftigen sich derzeit mit urheberechtlichen Abmahnungen. In den zugrundeliegenden Sachverhalten geht zumeist ein Rechteinhaber gegen eine Privatperson vor, welcher vorgeworfen wird, sie habe urheberrechtlich geschützte Werke (z. B. Filme oder Musikdateien) in Filesharing-Netzwerken im Internet angeboten. Es existieren zahlreiche Rechtsanwaltskanzleien, welche sich auf derartige Abmahnungen spezialisiert haben. Neben der Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung wird von dem vermeintlichen Rechteverletzer in aller Regel auch verlangt, dass dieser Schadensersatz leistet und für die entstandenen Rechtsanwaltskosten aufkommt. Die insoweit geforderten Summen liegen häufig im vierstelligen Bereich. Solche Beträge werden sogar verlangt, wenn lediglich ein Film bzw. ein Musikalbum zum Download angeboten worden sein soll.
Das Amtsgericht Frankfurt/Main hat mit Urteil vom 01.02.2010 entschieden, dass für das Anbieten eines Musikalbums zum Download Abmahngebühren von maximal 100,00 € anfallen. Das Gericht stützt sich hier auf § 97a Abs. 2 UrhG. Diese Norm bestimmt, dass in einfach gelagerten Fällen die Abmahngebühren einen Betrag von 100,00 € nicht übersteigen dürfen. Einen solchen Fall bestätigte das Amtsgericht.
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