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Wirtschaftsrecht



Bestrebungen gegen Abmahn-Abzocke (10.08.2012)

Der Justizminister des Landes NRW hat sich scharf gegen die massenhafte „Abmahn-Abzocke“ gewandt. Hintergrund ist, dass in den letzten Jahren zunehmend private Internetnutzer durch Rechtsanwälte abgemahnt werden. Den Nutzern wird vorgeworfen, urheberrechtlich geschützte Musikwerke oder Filmwerke illegal zum Download angeboten zu haben. Die Abmahnungen sind verbunden mit der Aufforderung, überhöhte Anwaltskosten sowie Schadenersatz zu erstatten.

Nach Auffassung des Justizministers Kutschaty ist das Vorgehen der abmahnenden Rechtsanwaltskanzleien unseriös. Er spricht – zu Recht – von einer regelrechten Abmahn-Industrie. Insoweit drängt der Minister auf neue gesetzliche Regelungen, welche die Erstattungsansprüche erheblich beschränken. Häufig werden Beträge von über 800,00 Euro für ein einziges geschütztes Werk gefordert.

Die Rechtsanwälte Michalak und Dr. Lachner vertreten gerne Ihre rechtlichen Interessen, sollten Sie eine oder mehrere urheberrechtliche Abmahnungen erhalten haben.

Kein Konto für Inkassounternehmen von Internetabzockern (01.02.2011)

Das Verwaltungsgericht Frankfurt hat entschieden, dass es keine Kontoführungspflicht öffentlicher Sparkassen für Inkassounternehmen gibt, welche hauptsächlich für „Internetabzocker“tätig werden.

Ein Inkassounternehmen wollte bei der Frankfurter Sparkasse ein Geschäftskonto eröffnen, was die Sparkasse ablehnte. Zur Begründung teilte die Sparkasse mit, das Inkassounternehmen werde hauptsächlich für Internetabzocker tätig. Hierüber würden zahlreiche Beschwerden vorliegen. Die Auftraggeber des Inkassounternehmens seien aus Internetforen einschlägig bekannt. Nach Darstellung der Sparkasse würden diese versuchen, die Unvorsichtigkeit einiger Verbraucher im Internet dadurch auszunutzen, dass diese nach dem Download von Software mit unberechtigten Rechnungen überzogen werden. Für die Verbraucher sei zuvor nicht zu erkennen, dass ein Download mit Kosten verbunden ist.

Das Verwaltungsgericht urteilte, dass die Ablehnung der Kontoeröffnung im Hinblick auf die Belange des Verbraucherschutzes sachlich gerechtfertigt sei (Aktenzeichen 1 K 1711/10.F).

Internettauschbörse: Schadenersatz in Höhe von lediglich 15,00 € (27.10.2010)

Das Landgericht Hamburg hat über eine Schadenersatzforderung von zwei Musikverlagen entschieden. Die Musikverlage warfen dem Kläger vor, illegale Musikaufnahmen in eine Internettauschbörse eingestellt zu haben, welche dann von einer unbestimmten Anzahl weiterer Nutzer der Tauschbörse heruntergeladen werden konnten.

Die Musikverlage verlangten einen Schadenersatz in Höhe von 300,00 € je eingestellten Musiktitel. Das Landgericht Hamburg verurteilte den Beklagten letztlich, 15,00 € je Musiktitel Schadenersatz zu leisten. Die weitergehende Klage wurde abgewiesen. Das Gericht führt aus, eine Lizenzgebühr in Höhe von 15,00 € je Titel sei angemessen, da nicht feststehe, wie viele Nutzer das Lied heruntergeladen haben. Ferner handelte es sich nicht um aktuelle Titel (Az.: 308 O 710/09).

Auch dieses Urteil zeigt deutlich, dass auf urheberrechtliche Abmahnungen keinesfalls die dort geforderten und oft sehr hohen Forderungen gezahlt werden sollten, ohne dass zuvor Rechtsrat eingeholt wurde. Die Rechtsanwälte Michalak Dr. Lachner sind insoweit Ihre kompetenten und erfahrenen Ansprechpartner.

Reform des GmbH-Rechts in Kraft (03.11.2008)
Am 01.11.2008 ist das Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts (MoMiG) in Kraft getreten. Nach Abschluss des umfangreichen Gesetzgebungsverfahrens ergeben sich insbesondere folgende Änderungen:
- Neu eingeführt wurde die Möglichkeit, eine haftungsbeschränkten Unternehmergesellschaft zu gründen. Diese kann bereits mit einem Stammkapital von 1 Euro ausgestattet sein. Von den Gewinnen müssen mindestens 25 % in eine gesetzliche Rücklage fließen, bis das Mindeststammkapital der „normalen“ GmbH von 25.000 Euro erreicht ist. Der Gesellschaft steht es dann frei, in eine „GmbH“ umzufirmieren. Für unkomplizierte Standardgründungen stellt das GmbH-Gesetz Musterprotokolle zur Verfügung.
- Das Gründungsverfahren des GmbH-Gesetzes wurde insgesamt vereinfacht. Etwa wurde das Eintragungsverfahren von einer verwaltungsrechtlichen Genehmigung, die bei vielen Gesellschaften erforderlich ist, abgekoppelt.
- Das MoMiG stellt diverse Instrumente, um Missbrauchsfällen, die in der Vergangenheit häufig aufgetreten waren, vorzubeugen. Etwa werden Rechtsverfolgungen gegenüber Gesellschaften beschleunigt sowie die Insolvenzantragsvorschriften verschärft.


Abmahnkosten im Urheberrecht deutlich gedeckelt (01.09.2008)
Zum 01.09.2008 wurde das Urheberrecht reformiert und der Schutz von Verbrauchern gestärkt. Verbraucher, die auf Internetportalen wie Ebay oder durch illegale Musikdownloads Urheberrechte in einfachen Fällen verletzt hatten, wurden in den letzten Jahren vermehrt von Rechtsanwaltskanzleien abgemahnt. Die abmahnenden Kanzleien haben hierfür bislang horrende Kostenrechnungen gestellt, die aus rechtspolitischer Sicht in keinem Verhältnis zu den begangenen Rechtsverstößen standen. Nicht selten waren Fälle, in denen das illegale Anbieten oder der Download eines einzelnen Musiktitels eine Abmahnung und eine Kostenrechnung von nahezu 1.000 EUR nach sich zogen. Nunmehr wird der Kostenerstattungsanspruch solcher Erstabmahnungen auf 100 EUR begrenzt.



Vereinfachung des GmbH-Rechts (01.07.2008)
Noch in diesem Jahr soll das Recht der GmbH deutlich vereinfacht werden. Ein entsprechendes Gesetzgebungsverfahren steht kurz vor dem Abschluss. Folgende Änderungen sind u.a. beabsichtigt:
- Unternehmensgründungen sollen erleichtert und beschleunigt werden, um Wettbewerbsnachteilen gegenüber ausländischen Rechtsformen wie der englischen Limited entgegenzutreten.
- Für Gesellschaftsgründungen soll eine „haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft“ eingeführt werden, die zunächst kein Mindeststammkapital erfordert
- Für Standardgründungen enthält das GmbhG Musterprotokolle. Eine entsprechende Gründung wird dadurch einfacher und günstiger.
- Bei Gesellschaften, deren Unternehmensgegenstand genehmigungspflichtig ist, wird die Eintragung von der verwaltungsrechtlichen Genehmigung abgekoppelt. Bisher musste bei Anmeldung die Genehmigung – etwa im Handwerksbereich – bereits vorliegen.


Deckelung der Abmahnkosten in sogenannten Filesharing-Fällen (17.07.2010)

Zahlreiche Gerichte beschäftigen sich derzeit mit urheberechtlichen Abmahnungen. In den zugrundeliegenden Sachverhalten geht zumeist ein Rechteinhaber gegen eine Privatperson vor, welcher vorgeworfen wird, sie habe urheberrechtlich geschützte Werke (z. B. Filme oder Musikdateien) in Filesharing-Netzwerken im Internet angeboten. Es existieren zahlreiche Rechtsanwaltskanzleien, welche sich auf derartige Abmahnungen spezialisiert haben. Neben der Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung wird von dem vermeintlichen Rechteverletzer in aller Regel auch verlangt, dass dieser Schadensersatz leistet und für die entstandenen Rechtsanwaltskosten aufkommt. Die insoweit geforderten Summen liegen häufig im vierstelligen Bereich. Solche Beträge werden sogar verlangt, wenn lediglich ein Film bzw. ein Musikalbum zum Download angeboten worden sein soll.

Das Amtsgericht Frankfurt/Main hat mit Urteil vom 01.02.2010 entschieden, dass für das Anbieten eines Musikalbums zum Download Abmahngebühren von maximal 100,00 € anfallen. Das Gericht stützt sich hier auf § 97a Abs. 2 UrhG. Diese Norm bestimmt, dass in einfach gelagerten Fällen die Abmahngebühren einen Betrag von 100,00 € nicht übersteigen dürfen. Einen solchen Fall bestätigte das Amtsgericht.

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