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Kosten


Der Gesetzgeber hat die Vergütung von Rechtsanwälten, wie auch etwa die von Ärzten, gesetzlich geregelt und hierzu das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz geschaffen. Grundsätzlich gilt, dass jede anwaltliche Tätigkeit unter einen Gebührentatbestand des Gesetzes gefasst werden kann, so dass die Kosten einer Beratung, einer außergerichtlichen oder einer gerichtlichen Vertretung im Voraus beziffert werden können.

Jedoch konnte der Gesetzgeber, wie so häufig, nicht jeden Fall angemessen berücksichtigen. In den Fällen, in welchen die gesetzlichen Gebühren nicht im Verhältnis zu den voraussichtlichen Kosten stehen – sei es, weil die gesetzlichen Gebühren zu hoch sind, sei es, weil die Gebühren zu niedrig sind - vereinbaren wir mit Ihnen ein faires und transparentes Honorar.

Dieses kann dann, je nach Fall, pauschal oder nach Zeitaufwand abgerechnet werden. Da jede Angelegenheit unterschiedlich ist, hängt die letztliche Vergütung vom Einzelfall ab, was wir Ihnen gerne und unverbindlich vorab erläutern.

Für Erstberatungen besteht die Besonderheit, dass der Gesetzgeber eine Vereinbarung über die entstehenden Kosten fördert, ja gar fordert, und hierfür einen Kostenrahmen zur Verfügung stellt. Wir klären Sie, noch bevor Kosten entstanden sind, hierüber auf und überlegen gemeinsam mit Ihnen, wie die erste Beratung zu vergüten sein soll.

Soweit Sie rechtsschutzversichert sind, übernehmen wir für Sie die Korrespondenz mit dem Versicherer und wickeln auch die Kostenerstattung ab.

In bestimmten Fällen, z.B. bei unverschuldeten Verkehrsunfällen, fallen für Sie keine Kosten an, da die „Gegenseite“ zur Kostenerstattung verpflichtet ist. In weiteren Fällen besteht die Möglichkeit, Verfahren mit finanzieller Unterstützung des Staates zu führen (Prozesskosten- oder Beratungshilfe).

Schon dieser kurze Überblick wird Ihnen gezeigt haben, dass das anwaltliche Gebührenrecht nicht pauschal auf einer Internetseite darstellbar ist.

Wir raten Ihnen: Fragen Sie uns einfach und unverbindlich!


 
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