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Öffentliches Recht
Abgeltung von Erholungsurlaub (30.07.2012)
Das Oberverwaltungsgericht Münster
hat entschieden, dass einem Beamten ein Anspruch auf Abgeltung
desjenigen Urlaubs zusteht, welchen er krankheitsbedingt
vor seiner Zurruhestandssetzung nicht nehmen konnte (Urteil
vom 24.07.2012).
Das Gericht folgt damit den Vorgaben des Europäischen
Gerichtshofs. Dieser hatte bereits entschieden, dass ein
Anspruch auf finanziellen Ausgleich besteht und dass entgegenstehende
nationale Vorschriften keine Anwendung finden können.
Die Rechtsanwälte Michalak und Dr. Lachner führen
mehrere Verfahren vor den Verwaltungsgerichten, in welchen
sie die Interessen pensionierter Beamter vertreten.
Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Amphetaminkonsums
(19.04.2012)
Nach Auffassung des Oberverwaltungsgerichts
Münster rechtfertigt bereits der einmalige Konsum sog.
harter Drogen, worunter auch Amphetamine fallen, den Entzug
der Fahrerlaubnis. Dies gelte unabhängig davon, ob
unter Einfluss der Droge ein Fahrzeug geführt worden
sei (Beschluss vom 02.04.2012).
In dem der Entscheidung zugrunde liegenden Sachverhalt hatte
der Antragsteller unter Amphetamineinfluss ein Fahrzeug
geführt und gegenüber den Polizeibeamten eingestanden,
zuletzt „zwei Nasen Amphetamin“ konsumiert zu
haben. Für das Gericht stand damit fest, dass nicht
von einem einmaligen, experimentellen Erstkonsum ausgegangen
werden könne.
Die Rechtsanwälte Michalak und Dr. Lachner beschäftigen
sich mit einer Vielzahl vergleichbarer Verfahren.
Fahrerlaubnis bei Spielsucht (25.11.2011)
Nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts
Mainz vom 25.10.2011 ist einem angestellten Fahrlehrer die
Fahrerlaubnis zu entziehen, der aufgrund seiner Spielsucht
Geld der Fahrschüler nicht an den Fahrschulinhaber
weitergeleitet hatte. Das Gericht hat geurteilt, dass dem
Fahrlehrer die erforderliche Zuverlässigkeit fehlt.
Insgesamt hatte der Fahrlehrer 17.035,00 Euro der Fahrschüler
nicht weitergeleitet.
Erfolglose Verfassungsbeschwerden gegen bayrisches
Rauchverbot (10.08.2010)
Das Bundesverfassungsgericht hat am 02.08.2010
entschieden, dass das Bayrische Gesetz zur Gesundheit verfassungsrechtlich
nicht zu beanstanden ist. Dieses Gesetz, das am 01.08.2010
in Kraft trat, verhängt ein striktes Rauchverbot in
bayrischen Gaststätten. Gegen das Gesetz hatten eine
Raucherin sowie die Inhaberin einer Gaststätte Verfassungsbeschwerde
eingelegt. Das höchste deutsche Gericht entschied jedoch,
dass der Gesetzgeber nicht daran gehindert sein, dem Gesundheitsschutz
gegenüber beeinträchtigten Freiheitsrechten den
Vorrang zu geben. Die Verfassungsbeschwerden hatten damit
keinen Erfolg.
Kosten einer Amokdrohung (31.03.2010)
Das Verwaltungsgericht Freiburg hat einem
Kläger die Kosten eines Polizeieinsatzes in Höhe
von 1.632,00 EUR auferlegt, nachdem dieser mit einem Amoklauf
gedroht hatte.
Der zur Tatzeit 19-jährige sprach eines Morgens - zwei
Tage nach dem Amoklauf von Winnenden - in der Nähe verschiedener
Schulen zwei Schüler an und drohte, zwei andere Schüler
umzubringen und während der großen Pause einen
Amoklauf an der Schule zu unternehmen. Nachdem die Polizei
benachrichtigt war wurden sofort der Schulbereich und die
anliegenden Straßen abgesichert. Erst nachdem der Kläger
eine Stunde später festgenommen werden konnte, wurde
die polizeiliche Maßnahme beendet. Im Einsatz waren
34 Polizeikräfte. Im Folgenden wurde der 19-jährige
wegen Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung
von Straftaten in Tateinheit mit Bedrohung vom Strafgericht
verurteilt.
Das Verwaltungsgericht entschied, der Kläger habe zudem
die Kosten des Polizeieinsatzes zu tragen (2 K 623/09). Das
Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
„Körperwelten“-Ausstellung:
kein Verbot (19.03.2010)
Nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts
Bremen hat ein Bürger keinen Anspruch auf ein Verbot
der umstrittenen "Körperwelten"-Ausstellung
sowie ebenfalls keinen Anspruch auf Entfernung sämtlichen
Werbematerials. Die Ausstellung "Gunther von Hagens Körperwelten
- eine Herzenssache" zeigt konservierte tote menschliche
Körper und Körperteile. Hierfür wird öffentlich
durch Plakatierung geworben. Ein Bremer Bürger beantragte
einstweilig, die Ausstellung zu untersagen und das Werbematerial
zu entfernen. Das Bremer Verwaltungsgericht lehnte den Antrag
ab.
Nach Auffassung des Gerichts verletzt die Ausstellung den
Bürger selbst nicht in seinen Rechten. Er sei schließlich
nicht gezwungen, sich die Ausstellung anzusehen. Im Übrigen
sei es Aufgabe der Ordnungsbehörden zu prüfen, ob
gegen die Zurschaustellung der Körperteile einzuschreiten
ist. Dies obliegt jedoch nicht dem Bremer Bürger (VG
Bremen, 2 V 142/10).
Zeckenbiss als Dienstunfall
(27.02.2010) Nach Auffassung
des Bundesverwaltungsgerichts ist die auf einen Zeckenbiss
zurückzuführende Borrelioseinfektion ausnahmsweise
als Dienstunfall anzuerkennen. Der Beamte muss bei der Verletzung
in Ausübung seines Dienstes gehandelt haben.
In dem entschiedenen Fall begleitete einen Lehrerin Grundschüler
anlässlich einer Schulver-anstaltung, die auf einem Bauernhof
stattfand. Während einer Pausenaufsicht wurde die klagende
Lehrerin von einer Zecke gebissenund erkrankte später
an einer Borrelioseinfektion. Wegen dieser Erkrankung wurde
die Klägerin einige Tage im Krankenhaus stationär
be-handelt.
Nachdem das Verwaltungsgericht die Klage auf Anerkennung des
Zeckenbisses und der daraus resultierenden Erkrankung als
Dienstunfall stattgegeben hat, hob das Berufungsge-richt die
Entscheidung mit der Begründung auf, mit dem Zeckenbiss
habe sich lediglich ein allgemeines Risiko verwirklicht. Das
Bundesverwaltungsgericht als höchstes Instanzengericht
hob wiederum die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts
auf wies die Angelegenheit an das Verwaltungsgericht zur neuerlichen
Entscheidung zurück (BVerwG, 2 C 81.08).
GEZ-Gebühr auch nach Diebstahl
des DVBT-Empfängers (10.02.2010) Eine
weitere kuriose Entscheidung im Recht der Rundfunkgebühren
traf das Verwaltungsge-richt Berlin. In einer Entscheidung
aus Januar 2010 stellte es fest, dass der Diebstahl eines
DVBT-Empfängers für den digitalen Fernsehempfang
die Rundfunkgebührenpflicht nicht entfallen lässt,
wenn der Betroffene weiterhin ein Fernsehgerät besitzt.
Hintergrund ist, dass im Raum Berlin/Potsdam ein Fernsehempfang
ohne DVBT-Empfänger nicht möglich ist, da keine
analoge terrestrische Übertragung mehr erfolgt. Nachdem
dem Kläger das DVBT-Empfangsgerät gestohlen wurde,
wollte er lediglich noch die Gebühr für den Radioempfang
zahlen. Das Fernsehgerät wollte er ungenutzt in Reserve
halten, um es eventuell im Alter wieder zu benutzen.
Das Gericht urteilte, allein entscheidend sei, dass das Fernsehgerät
in der Lage ist, Sendun-gen zu empfangen. Da das Gerät
technisch einwandfrei sei, liege diese Voraussetzung vor.
Es bleibt abzuwarten, ob der Kläger gegen die Entscheidung
in Berufung geht (VG 27 K 200.09).
Alkoholverbot
im Freiburger Bermudadreieck rechtswidrig (30.07.2009)
Per Verordnung hat die Stadt Freiburg
es in ihrem Kneipenviertel „Bermudadreieck“ untersagt,
auf den öffentlichen Flächen alkoholische Getränke
zu konsumieren. Damit wollte die Stadt dem starken Anstieg
von Gewaltdelikten entgegenwirken.
Der Verwaltungsgerichtshof Mannheim hat entschieden, dass
das Alkoholverbot rechtswidrig verfügt sei. Es bestehe
keine Rechtsgrundlage, die ein solches Vorgehen der Stadt
legitimiert. Schließlich könne nicht unterstellt
werden, dass von jedem Adressaten des Verbots eine Gefahr
ausgeht. Für eine entsprechende Regelung seien hinreichende
Anhaltspunkte dafür erforderlich, dass all diejenigen,
die im Bermudadreieck mitgebrachten Alkohol konsumieren, regelmäßig
gewalttätig werden. Hierfür existieren aber keine
abgesicherte Prognose (Urteil vom 28.07.2009, 1 S 2200/08
u.a.).
Mindestinhalt von
Zigaretten- und Tabakpackungen (22.03.2009) Die
Bundesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung
von Verbrauchsteuergesetzen vorgelegt, mit dem auch das Tabaksteuergesetz
geändert werden soll. Der Mindestinhalt einer Kleinverkaufspackung
Zigaretten soll in Zukunft 19 Stück betragen. Bisher
beträgt der Mindestinhalt 17 Stück. In diesem Zusammenhang
wird auch für Packungen mit Feinschnitttabak, mit dem
Zigaretten selbst gedreht werden, ein Mindestinhalt von 30
Gramm eingeführt.
Kleinverkaufspackungen mit 17 oder 18 Zigaretten beziehungsweise
weniger als 30 Gramm Feinschnitt sollen ab November 2009 nicht
mehr zulässig sein.
Autoradio
nur gebührenfrei bei privater Nutzung (31.01.2009)
Nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts
Mainz (Az.: 4 K 461/08) ist ein Autoradio dann gebührenpflichtig
und bei der GEZ zu melden, wenn es nicht ausschließlich
privat genutzt wird. Ist etwa Werbung auf dem Fahrzeug angebracht,
entfällt die rein private Nutzung, so dass eine separate
Anmeldung erforderlich ist.
In dem entschiedenen Fall hatte der Kläger auf der Heckscheibe
seines Kfz großflächig auf das Geschäft seiner
Ehefrau hingewiesen. Das Gericht entschied, dass es auf den
Umfang der nicht-privaten Nutzung nicht ankomme. Ausreichend
sei, dass deutlich sichtbar gewerbliche Werbung mit dem Fahrzeug
gemacht werde.
Keine Rundfunkgebühr für internetfähigen
PC (22.10.2008)
Ein Münsteraner Student durfte nicht allein deshalb zur
Rundfunkgebühr herangezogen wer-den, weil er in Besitz
eines internetfähigen PC´s war, mit dem man auch
Hörfunkprogramme empfangen kann. Der Student verfügte
weder über einen Fernseher noch über ein Radio.
Das Verwaltungsgericht Münster entschied in seinem Urteil
vom 26.09.2008, dass aus dem bloßen Besitz nicht automatisch
auf ein Bereithalten zum Rundfunkempfang geschlossen werden
kann. Ein entsprechender Gebührenbescheid des WDR Köln
wurde somit aufgeho-ben. Damit hat das Gericht erstmalig für
NRW bei derartig gelagerten Fällen gegen die Behörde
entschieden.
Computer ist gebührenfrei
Nach dem VG Koblenz (vgl. dazu auch den
Hinweis in AnwBl 10/2008, Seite IX) hat nun auch das VG
Münster am 06. Oktober 2008 (7 K 1473/07) entschieden,
dass der WDR keine Gebühren für einen internetfähigen
Computer erheben darf, auch wenn damit der Empfang von Rundfunkprogrammen
möglich ist. Gewöhnliche Rundfunkgeräte können
nach Ansicht des VG Münster kaum für etwas anderes
als den Empfang verwendet
werden. Computer würden dagegen derzeit meist nicht
als Rundfunkgerät benutzt. Dabei berief sich das Gericht
auch auf eine Online-Studie von ARD und ZDF aus dem Jahre
2007. Danach nutzten nur 3,4 % der Internetnutzer das Internetradio
täglich. Allerdings gibt es auch bereits einige anders
lautende Entscheidungen von Verwaltungsgerichten, die eine
Rundfunkgebührenpflicht für internetfähige
Computer bejahen.
Obergerichtliche Entscheidungen, die mehr Klarheit schaffen
könnten, sind zurzeit noch nicht bekannt geworden.
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