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Öffentliches Recht


Abgeltung von Erholungsurlaub (30.07.2012)

Das Oberverwaltungsgericht Münster hat entschieden, dass einem Beamten ein Anspruch auf Abgeltung desjenigen Urlaubs zusteht, welchen er krankheitsbedingt vor seiner Zurruhestandssetzung nicht nehmen konnte (Urteil vom 24.07.2012).

Das Gericht folgt damit den Vorgaben des Europäischen Gerichtshofs. Dieser hatte bereits entschieden, dass ein Anspruch auf finanziellen Ausgleich besteht und dass entgegenstehende nationale Vorschriften keine Anwendung finden können.

Die Rechtsanwälte Michalak und Dr. Lachner führen mehrere Verfahren vor den Verwaltungsgerichten, in welchen sie die Interessen pensionierter Beamter vertreten.

Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Amphetaminkonsums (19.04.2012)

Nach Auffassung des Oberverwaltungsgerichts Münster rechtfertigt bereits der einmalige Konsum sog. harter Drogen, worunter auch Amphetamine fallen, den Entzug der Fahrerlaubnis. Dies gelte unabhängig davon, ob unter Einfluss der Droge ein Fahrzeug geführt worden sei (Beschluss vom 02.04.2012).

In dem der Entscheidung zugrunde liegenden Sachverhalt hatte der Antragsteller unter Amphetamineinfluss ein Fahrzeug geführt und gegenüber den Polizeibeamten eingestanden, zuletzt „zwei Nasen Amphetamin“ konsumiert zu haben. Für das Gericht stand damit fest, dass nicht von einem einmaligen, experimentellen Erstkonsum ausgegangen werden könne.

Die Rechtsanwälte Michalak und Dr. Lachner beschäftigen sich mit einer Vielzahl vergleichbarer Verfahren.

Fahrerlaubnis bei Spielsucht (25.11.2011)

Nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Mainz vom 25.10.2011 ist einem angestellten Fahrlehrer die Fahrerlaubnis zu entziehen, der aufgrund seiner Spielsucht Geld der Fahrschüler nicht an den Fahrschulinhaber weitergeleitet hatte. Das Gericht hat geurteilt, dass dem Fahrlehrer die erforderliche Zuverlässigkeit fehlt.

Insgesamt hatte der Fahrlehrer 17.035,00 Euro der Fahrschüler nicht weitergeleitet.

Erfolglose Verfassungsbeschwerden gegen bayrisches Rauchverbot (10.08.2010)

Das Bundesverfassungsgericht hat am 02.08.2010 entschieden, dass das Bayrische Gesetz zur Gesundheit verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden ist. Dieses Gesetz, das am 01.08.2010 in Kraft trat, verhängt ein striktes Rauchverbot in bayrischen Gaststätten. Gegen das Gesetz hatten eine Raucherin sowie die Inhaberin einer Gaststätte Verfassungsbeschwerde eingelegt. Das höchste deutsche Gericht entschied jedoch, dass der Gesetzgeber nicht daran gehindert sein, dem Gesundheitsschutz gegenüber beeinträchtigten Freiheitsrechten den Vorrang zu geben. Die Verfassungsbeschwerden hatten damit keinen Erfolg.

Kosten einer Amokdrohung (31.03.2010)
Das Verwaltungsgericht Freiburg hat einem Kläger die Kosten eines Polizeieinsatzes in Höhe von 1.632,00 EUR auferlegt, nachdem dieser mit einem Amoklauf gedroht hatte.
Der zur Tatzeit 19-jährige sprach eines Morgens - zwei Tage nach dem Amoklauf von Winnenden - in der Nähe verschiedener Schulen zwei Schüler an und drohte, zwei andere Schüler umzubringen und während der großen Pause einen Amoklauf an der Schule zu unternehmen. Nachdem die Polizei benachrichtigt war wurden sofort der Schulbereich und die anliegenden Straßen abgesichert. Erst nachdem der Kläger eine Stunde später festgenommen werden konnte, wurde die polizeiliche Maßnahme beendet. Im Einsatz waren 34 Polizeikräfte. Im Folgenden wurde der 19-jährige wegen Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten in Tateinheit mit Bedrohung vom Strafgericht verurteilt.
Das Verwaltungsgericht entschied, der Kläger habe zudem die Kosten des Polizeieinsatzes zu tragen (2 K 623/09). Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.



„Körperwelten“-Ausstellung: kein Verbot (19.03.2010)
Nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Bremen hat ein Bürger keinen Anspruch auf ein Verbot der umstrittenen "Körperwelten"-Ausstellung sowie ebenfalls keinen Anspruch auf Entfernung sämtlichen Werbematerials. Die Ausstellung "Gunther von Hagens Körperwelten - eine Herzenssache" zeigt konservierte tote menschliche Körper und Körperteile. Hierfür wird öffentlich durch Plakatierung geworben. Ein Bremer Bürger beantragte einstweilig, die Ausstellung zu untersagen und das Werbematerial zu entfernen. Das Bremer Verwaltungsgericht lehnte den Antrag ab.

Nach Auffassung des Gerichts verletzt die Ausstellung den Bürger selbst nicht in seinen Rechten. Er sei schließlich nicht gezwungen, sich die Ausstellung anzusehen. Im Übrigen sei es Aufgabe der Ordnungsbehörden zu prüfen, ob gegen die Zurschaustellung der Körperteile einzuschreiten ist. Dies obliegt jedoch nicht dem Bremer Bürger (VG Bremen, 2 V 142/10).


Zeckenbiss als Dienstunfall (27.02.2010)
Nach Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts ist die auf einen Zeckenbiss zurückzuführende Borrelioseinfektion ausnahmsweise als Dienstunfall anzuerkennen. Der Beamte muss bei der Verletzung in Ausübung seines Dienstes gehandelt haben.
In dem entschiedenen Fall begleitete einen Lehrerin Grundschüler anlässlich einer Schulver-anstaltung, die auf einem Bauernhof stattfand. Während einer Pausenaufsicht wurde die klagende Lehrerin von einer Zecke gebissenund erkrankte später an einer Borrelioseinfektion. Wegen dieser Erkrankung wurde die Klägerin einige Tage im Krankenhaus stationär be-handelt.
Nachdem das Verwaltungsgericht die Klage auf Anerkennung des Zeckenbisses und der daraus resultierenden Erkrankung als Dienstunfall stattgegeben hat, hob das Berufungsge-richt die Entscheidung mit der Begründung auf, mit dem Zeckenbiss habe sich lediglich ein allgemeines Risiko verwirklicht. Das Bundesverwaltungsgericht als höchstes Instanzengericht hob wiederum die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts auf wies die Angelegenheit an das Verwaltungsgericht zur neuerlichen Entscheidung zurück (BVerwG, 2 C 81.08).


GEZ-Gebühr auch nach Diebstahl des DVBT-Empfängers (10.02.2010)
Eine weitere kuriose Entscheidung im Recht der Rundfunkgebühren traf das Verwaltungsge-richt Berlin. In einer Entscheidung aus Januar 2010 stellte es fest, dass der Diebstahl eines DVBT-Empfängers für den digitalen Fernsehempfang die Rundfunkgebührenpflicht nicht entfallen lässt, wenn der Betroffene weiterhin ein Fernsehgerät besitzt.
Hintergrund ist, dass im Raum Berlin/Potsdam ein Fernsehempfang ohne DVBT-Empfänger nicht möglich ist, da keine analoge terrestrische Übertragung mehr erfolgt. Nachdem dem Kläger das DVBT-Empfangsgerät gestohlen wurde, wollte er lediglich noch die Gebühr für den Radioempfang zahlen. Das Fernsehgerät wollte er ungenutzt in Reserve halten, um es eventuell im Alter wieder zu benutzen.
Das Gericht urteilte, allein entscheidend sei, dass das Fernsehgerät in der Lage ist, Sendun-gen zu empfangen. Da das Gerät technisch einwandfrei sei, liege diese Voraussetzung vor. Es bleibt abzuwarten, ob der Kläger gegen die Entscheidung in Berufung geht (VG 27 K 200.09).



Alkoholverbot im Freiburger Bermudadreieck rechtswidrig (30.07.2009)
Per Verordnung hat die Stadt Freiburg es in ihrem Kneipenviertel „Bermudadreieck“ untersagt, auf den öffentlichen Flächen alkoholische Getränke zu konsumieren. Damit wollte die Stadt dem starken Anstieg von Gewaltdelikten entgegenwirken.
Der Verwaltungsgerichtshof Mannheim hat entschieden, dass das Alkoholverbot rechtswidrig verfügt sei. Es bestehe keine Rechtsgrundlage, die ein solches Vorgehen der Stadt legitimiert. Schließlich könne nicht unterstellt werden, dass von jedem Adressaten des Verbots eine Gefahr ausgeht. Für eine entsprechende Regelung seien hinreichende Anhaltspunkte dafür erforderlich, dass all diejenigen, die im Bermudadreieck mitgebrachten Alkohol konsumieren, regelmäßig gewalttätig werden. Hierfür existieren aber keine abgesicherte Prognose (Urteil vom 28.07.2009, 1 S 2200/08 u.a.).



Mindestinhalt von Zigaretten- und Tabakpackungen (22.03.2009)
Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen vorgelegt, mit dem auch das Tabaksteuergesetz geändert werden soll. Der Mindestinhalt einer Kleinverkaufspackung Zigaretten soll in Zukunft 19 Stück betragen. Bisher beträgt der Mindestinhalt 17 Stück. In diesem Zusammenhang wird auch für Packungen mit Feinschnitttabak, mit dem Zigaretten selbst gedreht werden, ein Mindestinhalt von 30 Gramm eingeführt.
Kleinverkaufspackungen mit 17 oder 18 Zigaretten beziehungsweise weniger als 30 Gramm Feinschnitt sollen ab November 2009 nicht mehr zulässig sein.



Autoradio nur gebührenfrei bei privater Nutzung (31.01.2009)
Nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Mainz (Az.: 4 K 461/08) ist ein Autoradio dann gebührenpflichtig und bei der GEZ zu melden, wenn es nicht ausschließlich privat genutzt wird. Ist etwa Werbung auf dem Fahrzeug angebracht, entfällt die rein private Nutzung, so dass eine separate Anmeldung erforderlich ist.

In dem entschiedenen Fall hatte der Kläger auf der Heckscheibe seines Kfz großflächig auf das Geschäft seiner Ehefrau hingewiesen. Das Gericht entschied, dass es auf den Umfang der nicht-privaten Nutzung nicht ankomme. Ausreichend sei, dass deutlich sichtbar gewerbliche Werbung mit dem Fahrzeug gemacht werde.



Keine Rundfunkgebühr für internetfähigen PC (22.10.2008)
Ein Münsteraner Student durfte nicht allein deshalb zur Rundfunkgebühr herangezogen wer-den, weil er in Besitz eines internetfähigen PC´s war, mit dem man auch Hörfunkprogramme empfangen kann. Der Student verfügte weder über einen Fernseher noch über ein Radio.
Das Verwaltungsgericht Münster entschied in seinem Urteil vom 26.09.2008, dass aus dem bloßen Besitz nicht automatisch auf ein Bereithalten zum Rundfunkempfang geschlossen werden kann. Ein entsprechender Gebührenbescheid des WDR Köln wurde somit aufgeho-ben. Damit hat das Gericht erstmalig für NRW bei derartig gelagerten Fällen gegen die Behörde entschieden.

Computer ist gebührenfrei

Nach dem VG Koblenz (vgl. dazu auch den Hinweis in AnwBl 10/2008, Seite IX) hat nun auch das VG Münster am 06. Oktober 2008 (7 K 1473/07) entschieden, dass der WDR keine Gebühren für einen internetfähigen Computer erheben darf, auch wenn damit der Empfang von Rundfunkprogrammen möglich ist. Gewöhnliche Rundfunkgeräte können nach Ansicht des VG Münster kaum für etwas anderes als den Empfang verwendet
werden. Computer würden dagegen derzeit meist nicht als Rundfunkgerät benutzt. Dabei berief sich das Gericht auch auf eine Online-Studie von ARD und ZDF aus dem Jahre 2007. Danach nutzten nur 3,4 % der Internetnutzer das Internetradio täglich. Allerdings gibt es auch bereits einige anders lautende Entscheidungen von Verwaltungsgerichten, die eine Rundfunkgebührenpflicht für internetfähige Computer bejahen.
Obergerichtliche Entscheidungen, die mehr Klarheit schaffen könnten, sind zurzeit noch nicht bekannt geworden.

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